Kolumne: Datenschutz und IT-Sicherheit

von Andrea Buchelt

Von Regina Mühlich - Expertin für Datenschutz

E-Mail-Adresse, ein personenbezogenes Datum

Sie haben es vielleicht damals in der Presse gelesen: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat im März 2014 gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens ein Bußgeld verhängt, weil sie personenbezogene E-Mail-Adressen in einem offenen Mail-Verteiler („An-Feld)" an zahlreiche Kunden verschickt hatte.

Aus Datenschutzsicht sind E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten - da sie sich aus Vornamen und Nachnamen zusammensetzen - anzusehen, die nur dann an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage gegeben ist.

Aber nicht nur die Mitarbeiter sind in diesem Fall von Bußgeldern betroffen. Kann die Leitung des Unternehmens nicht nachweisen, dass die Mitarbeiter hinreichend im Umgang mit personenbezogenen Daten und den eingesetzten IT-Programmen geschult sind, handelt die Geschäftsführung oder die Firmeninhaberin ordnungswidrig. Sensibilisieren Sie daher sich und Ihre Mitarbeiter!

Hier die Adressfelder einer E-Mail im Einzelnen:

An: In dieses Feld wird die E-Mail-Adresse des direkten Empfängers eingetragen. Sie ist für alle Empfänger sichtbar. Nur dieser muss ggf. auf die empfangene E-Mail reagieren.

CC (Carbon Copy): Dies ist eine "Kopie". Jeder Empfänger sieht, an wen die Kopie gegangen ist. Der Empfänger der Kopie muss nicht reagieren, weil er die Mail nur zur Information erhalten hat.

BCC (Blind Carbon Copy): Hier wird die Übertragung der E-Mail-Adressen an die Empfänger unterdrückt. Es kann niemand erkennen, an wen die E-Mail sonst noch geschickt wurde. Dieses Feld kann für größere Verteiler verwendet werden.


Weitere Informationen und Kontakt:

AdOrga Solutions
Regina Mühlich
Tel.: 089 411 726 - 34
consulting@adorgasolutions.de
www.adorgasolutions.de

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