Kolumne: Glücklich mit und ohne Geld

von Andrea Buchelt

Tipps für eine glückliche Geldbeziehung von Kornelia Rendigs

5 wichtige Finanz-Tipps, die Frauen bei der Scheidung beachten sollten

In Deutschland wird mittlerweile fast jede dritte Ehe geschieden. Eine Scheidung verläuft selten wirklich einvernehmlich und vor allem für Frauen mit Kindern stellt eine Scheidung heutzutage das größte anzunehmende Armutsrisiko dar. Das liegt hauptsächlich am neuen Unterhaltsgesetz, das geschiedenen Frauen nur noch Unterhalt zugesteht, sofern das jüngste zu betreuende Kind jünger als drei Jahre ist.

Als das neue Unterhaltsrecht 2008 in Kraft trat, sollten damit vor allem zwei Ziele erreicht werden: Die Versorgung von zukünftigen Kindern sollte gestärkt und Ex-Frauen nach der Ehe wieder finanzielle Eigenständigkeit zugewiesen werden. Eine lebenslange Versorgung durch den Ex-Gatten wie früher wollte der Gesetzgeber mit dem neuen Recht zukünftig vermeiden.

Damit wollte man den ehemals Zahlenden ermöglichen, wieder eine neue Familie gründen zu können. Problematisch dabei war jedoch, dass die Mehrzahl der jungen Mütter auf diese Gesetzesänderung nicht vorbereitet war und der Lebensentwurf anders aussah. Auch die Kinderbetreuungsmöglichkeiten waren 2008 längst noch nicht auf das neue Unterhaltsrecht ausgelegt. Ich bezweifle, dass das heute endlich gelungen ist. Mit einem dreijährigen Kind oder sogar mehreren Kindern, die älter als drei Jahre sind, wieder voll berufstätig zu sein, ist in Deutschland doch wohl eher die männlich-politische Wunschvorstellung als gelebte Realität.

Auch heute, mehr als zehn Jahre nach der Gesetzesänderung ist längst noch nicht allen Frauen bekannt oder bewusst, welche Konsequenzen das neue Recht im Scheidungsfall hat. Vielfach wird das Risiko einfach verdrängt. Auch wenn der Ernstfall eintritt, machen viele Frauen die Augen zu und vertrauen Ihren Noch-Ehemännern in allen finanziellen Angelegenheiten.

Das kann schlimme Folgen haben. Schlimmstenfalls verschwinden große Teile der Altersvorsorge, selbst der Kindesunterhalt wird nicht adäquat gezahlt, oder es besteht bei wichtigen Versicherungen plötzlich kein Versicherungsschutz mehr. Auch wenn Sie gerade tausend andere Dinge im Kopf haben, dürfen Sie die folgenden wichtigen Punkte und Maßnahmen Ihrer Absicherung und Finanzen gerade jetzt nicht außer Acht lassen:

 

  1. Tipp: Finanziellen Überblick verschaffen

Wer die Scheidung betreibt, ist klar im Vorteil. Weil er Vorbereitungen treffen kann. Dementsprechend verschwinden immer wieder auf wundersame Weise große Vermögensanteile. Da bekommt die Mutter oder die Schwester plötzlich eine Wohnung geschenkt. Da wandert Geld von einem Depot aufs andere. Sparbücher werden aufgelöst. Die Kontovollmacht ist plötzlich gelöscht und die EC-Karte wird vom Geldautomaten auf Nimmerwiedersehen verschluckt. Am Ende bleibt für die, die überrascht wird, deutlich weniger übrig.

Leider merken viele Frauen im Trennungsfall von den verschwundenen Vermögensunterlagen oft gar nichts, weil sie sich in den „guten Zeiten“ schlichtweg nicht dafür interessiert haben. Viele Frauen wissen im Scheidungsfall nicht mal die Höhe des Gehalts Ihres Noch-Ehemanns, geschweige denn die Rückkaufswerte seiner Lebensversicherung oder den Stand seines Investmentdepots.

Deshalb verschaffen Sie sich so früh wie möglich einen Überblick. Wer in guten Zeiten nicht über Geld reden kann, wird das in schlechten Zeiten erst recht nicht mehr schaffen. Spätestens, wenn Ihnen ein Verdacht kommt, dass irgendetwas nicht stimmt oder komisch wirkt, machen Sie Kopien und sichern Sie Unterlagen, Passwörter, Zugangsdaten und alles, was im schlimmsten Fall wichtig sein könnte. Dazu gehören:

  • Kontounterlagen und Kontoauszüge
  • Darlehensverträge und aktuelle Darlehensauszüge
  • Gehaltsbescheinigungen
  • Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Steuerbescheide
  • Depotauszüge
  • Versicherungspolicen
  • Mietverträge
  • Kaufverträge, Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen
  • Nachweise über Erbschaften und Schenkungen zu Ihren Gunsten
  • Darlehensverträge

 

  1. Tipp: Anwaltlichen und finanziellen Rat einholen

Lassen Sie sich schnellstmöglich sowohl juristisch als auch finanziell beraten. In der Praxis habe ich leider immer wieder miterlebt, wie Kundinnen im Zuge einer Mediation finanziell gravierend benachteiligt wurden, weil sie sich aus Unwissenheit oder Nachgiebigkeit nicht genug für ihre finanziellen Interessen eingesetzt haben.

Bei Scheidungsauseinandersetzungen können Unwissenheit und übertriebenes Harmoniebedürfnis in die lebenslange Armut führen. Vor allem wenn Ihr Noch-Ehemann selbständig oder unternehmerisch tätig ist, hat er große Gestaltungsmöglichkeiten, sein Einkommen und die eheliche Vermögensbilanz zu beeinflussen. Dazu ist es wichtig, juristische Kompetenz im Rücken zu haben, um schnellstmöglich klare Verhältnisse zu schaffen. Auch für die steuerlichen Fragen und die Einkommensteuererklärung sollten Sie zukünftig Ihre eigene Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. Gerade wenn im Zuge der Scheidung größere Vermögensübertragungen anstehen, sollten Sie sich unbedingt eigenen steuerlichen Rat einholen.

 

  1. Tipp: Mit der Bank verhandeln

Falls Ihr Partner und Sie gemeinsame Immobilien besitzen, sollten Sie in Absprache mit Ihrer Anwältin Wertgutachten einholen. Befindet sich zum Zeitpunkt der Scheidung noch eine Immobilie in der Finanzierung, stellt dies oft ein großes Problem für beide früheren Partner dar. Meist möchte einer der Geschiedenen in dieser Immobilie bleiben, kann aber alleine nicht für die Raten aufkommen. Deshalb sollten Sie sich schnellstmöglich mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen und über eine Umschuldung verhandeln. Dazu brauchen Sie eine gute Strategie und Verhandlungsbasis, bei der Sie Ihre Finanzberaterin unterstützen kann. In der Regel lässt sich dabei auch eine Senkung der monatlichen Belastung erwirken.

 

  1. Tipp: den Versorgungsausgleich und die eigene Altersvorsorge regeln

Die Versorgungsansprüche, die Ehepartner während ihrer Ehe erwerben, werden für den Versorgungsausgleich als gemeinsame Leistung angesehen. Dementsprechend gehören sie beiden zu gleichen Teilen. Bei einer Scheidung bestehen in gleicher Höhe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit.

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung aber auch aus privater Vorsorge, müssen zu gleichen Teilen auf beide aufgeteilt werden. Der vereinbarte Güterstand hat dabei keine automatische Auswirkung. Das wurde am 18.01.2012 in einem Urteil des BGH bestätigt. Im Verfahren ging es um eine private Rentenversicherung, in die die Ehefrau 150.000 Euro einbezahlt hatte. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Gütertrennung. Das Familiengericht sprach dem Ehemann im Zug des Versorgungsausgleichs die Hälfte des Vertragswerts zu. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Der  Versorgungsausgleich führt in aller Regel dazu, dass sich die Versorgungssituation eines Geschiedenen im Regelfall verschlechtert. In den Versorgungsausgleich einbezogen werden:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Anwartschaften aus Beamtentätigkeit
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Basisrente
  • Private Rentenversicherungen

Bevor der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, sollten Sie sich beraten lassen, wie die Ansprüche aufgeteilt und Anwartschaften übertragen werden sollen. Dabei sollten Sie genau überlegen, welche Ansprüche auf steuerliche Förderungen oder staatliche Zulagen Sie nach der Scheidung noch haben werden. Wenn Sie selbständig sind und bisher Anspruch auf Riesterzulage über die mittelbare Ehepartner-Förderung hatten, entfällt der Anspruch sehr wahrscheinlich nach der Scheidung. Eine Riester-Rente zu besparen macht dann wenig Sinn. Falls Sie jedoch als Selbständige über die Künstlersozialkasse versichert sind, kann die Sache schon wieder anders aussehen.

Für Ihre weitere Planung und Vorsorge empfiehlt sich außerdem, eine Ruhestandsplanung in Auftrag zu geben. Notwendig ist dies, um die Höhe der Abzüge für Steuern, Krankenversicherung und Inflationsausgleich zu ermitteln. Nur so erhalten Sie einen fundierten Überblick über Ihre Versorgungssituation im Ruhestand und wissen, welche Versorgungslücke noch gefüllt werden muss. Des Weiteren gilt es nun, Ihre Altersvorsorge in Hinblick auf die neue steuerliche Situation und die vorhandene Versorgungslücke hin zu optimieren.

 

  1. Tipp: Den Versicherungsschutz neu regeln

Beim Versicherungsschutz gibt es im Zuge der Scheidung vieles zu beachten und neu zu regeln. Dazu kann eine eigene Krankenversicherung gehören, eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit und eine Neuregelung der übrigen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, Unfall und Rechtschutzversicherung.

Wichtig ist, dass Sie sich beizeiten einen Überblick verschaffen, welche Versicherungen während der Ehe bestanden und wer von Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer dort eingetragen war. Zu den Einzelheiten der diversen Versicherungen lesen Sie dann in der nächsten Kolumne die entsprechenden Details.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen sonnigen Herbst und friedvolle Auseinandersetzungen und erfolgreiche Verhandlungen mit guten Ergebnissen.

Herzlichst Ihre
Kornelia Rendigs


Kornelia Rendigs
ist Diplom-Ökonomin und arbeitet seit 23 Jahren als freie Anlageberaterin hauptsächlich – aber nicht ausschließlich – für und mit Frauen.

Seit Januar 2016 ist sie die erste zertifizierte FCM Finanz Coach®. Als Finanz Coach, Autorin und Bloggerin unterstützt sie Menschen bei allen finanziellen Fragen und Problemen und ist darauf spezialisiert, dysfunktionale Glaubenssätze und Projektionen zum Thema Geld aufzudecken und aufzulösen.

Seit 2017 ist Kornelia Rendigs zertifizierte Ruhestandsplanerin. Sie veranstaltet regelmäßig Workshops für Frauen zu den Themen Ruhestandsplanung, Vermögensaufbau und Finanzcoaching.

Weitere Informationen zu Kornelia Rendigs und Kontakt:

Tel. 0421-408 99 440
www.finanzcoaching-bremen.de
www.vermoegenundzukunft.de

Kolumnistin Kornelia Rendigs
Kolumnistin Kornelia Rendigs

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