Kolumne: Datenschutz und IT-Sicherheit

von Andrea Buchelt

Von Regina Mühlich - Expertin für Datenschutz

Datenschutz? Ist nicht meine Baustelle.

Diesen Satz höre ich immer wieder, wenn ich mich mit Selbständigen, Freiberuflern, Handwerkern und Führungskräften von klein- und mittelständischen Betrieben über Datenschutz unterhalte. Doch, gerade für Selbständige, Freiberuflerinnen und Kleinunternehmerinnen ist es eine Baustelle. Im wahrsten Sinne des Wortes. Selbständige und kleine Unternehmen kümmern sich kaum bzw. gar nicht um den Datenschutz. Dies kann teuer werden und es drohen hohe Schadensersatzansprüche.

Jede Unternehmerin verarbeitet heute viele personenbezogene Daten: Daten von Patienten, Geschäftspartnern, Lieferanten, Dienstleistern, Kunden und Mandanten. Viele Freiberufler werfen Kunden-, Lieferanten-, Bank- oder Steuerdaten einfach in den (Haus-)Müll, statt diese mit Hilfe eines Aktenvernichters zu vernichten. Ein gefundenes Fressen für Kriminelle und Datendiebe.

Und natürlich die elektronischen Daten. Die Cyberkriminalität nimmt rasant zu. In den letzten beiden Jahren hat sich das Volumen fast verdoppelt. 2015 führte der Bitkom eine repräsentative Umfrage unter 1000 Internetnutzer durch und ermittelte, dass in Deutschland mit 55 Prozent mehr als die Hälfte der Bürger innerhalb von zwölf Monaten Opfer von Computerkriminellen geworden sei. Tendenz steigend.

Für Hacker sind besonders Selbständige und Kleinunternehmen ein leichtes Opfer. Dieser hackt das E-Mail-Konto und Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre Kontakte. Er verschafft sich Zugriff auf Ihre Kundendaten und erst gegen Zahlung werden die Daten und Zugriffe wieder freigegeben. Sicherlich haben Sie ein Antiviren-Programm und eine Firewall installiert. Das ist nicht ausreichend – Datenschutz ist mehr und das Gesetz verlangt auch mehr.

Beliebt sind auch Abmahnungen wegen eines Impressumsfehlers auf der Webseite oder auf der Facebook-Fanseite, vor allem unter Mitbewerbern. Und natürlich sind neben Bankdaten auch andere persönliche Daten für den Identitätsdiebstahl für Betrugszwecke für den Hacker und Kriminellen interessant.

Zum Datenschutz ist jede Freiberuflerin und Unternehmerin verpflichtet. Egal und unabhängig vom Umsatz, der Größe, Branche oder der Anzahl der Mitarbeiter. Sobald Daten verarbeitet werden, sollte man genau prüfen, was und wie diese Daten „zu schützen“ sind. Dabei ist nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für den Datenschutz relevant, sondern auch das Telemedien- und Telekommunikationsgesetz, die Abgabenordnung, das Einkommensteuergesetz, das Ladenschlussgesetz, Sozialgesetzbuch, Urheberrechtsgesetz, Heimarbeitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Nachweisgesetz, die einzelnen Berufsordnungen, usw. usw. usw.

Den meisten fehlt einfach die Zeit, um sich durch die ganzen Gesetzbücher und Richtlinien durchzuarbeiten und dies dann auch noch korrekt umzusetzen. Lassen Sie sich daher kompetent durch einen Datenschutzbeauftragten beraten und minimieren Sie Ihr Risiko.


Weitere Informationen und Kontakt:

AdOrga Solutions
Regina Mühlich
Tel.: 089 411 726 - 34
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