Kolumne: Glücklich mit und ohne Geld

von Andrea Buchelt

Tipps für eine glückliche Geldbeziehung von Kornelia Rendigs

SCHEIDUNG UND VERSICHERUNGEN

Diese 5 Themen sollten Sie im Blick behalten

Im Zuge einer Scheidung muss viel neu geregelt werden. Das gilt natürlich auch für die Versicherungen. In vielen Versicherungssparten ergeben sich dabei schon automatisch Änderungen. Je nachdem, ob Sie selbst Versicherungsnehmerin waren oder Ihr Ex-Mann, fällt die oder der jeweils Mitversicherte aus den meisten Versicherungen automatisch raus. In den Familientarifen der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind nur Eheleute automatisch mitversichert. Mit Beendigung der Ehe besteht nur noch Versicherungsschutz für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer und seine Kinder. Der ehemalige Ehepartner, der aus dem Vertrag herausfällt, muss sich jetzt um eigene Versicherungen kümmern.

Auch wenn Sie selbst die Versicherungsnehmerin waren, ist es wichtig, sich zu kümmern. Meistens müssen Änderungen vorgenommen werden, wenn Sie beispielsweise in eine neue Wohnung umziehen. Manchmal sind Änderungen auch einfach deshalb empfehlenswert, weil dann im Single-Tarif der Beitrag günstiger wird. In jedem Fall sollten Sie sich sehr genau informieren oder besser noch beraten lassen.

Bei diesen 5 Versicherungen besteht wahrscheinlich dringend Handlungsbedarf:

 

  1. Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. In Deutschland ist nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragraph 823 geregelt, dass Sie Schadenersatz leisten müssen, wenn Sie einer anderen Person oder Institution einen Schaden zugefügt haben. Das könnte Sie im Zweifelsfall ruinieren. Deshalb dürfen Sie auf diesen existenzsichernden Schutz nicht verzichten.

Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt außerdem die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“. Sie prüft nämlich im Ernstfall, ob die Schadenersatzansprüche, überhaupt gerechtfertigt und Sie wirklich schadenersatzpflichtig sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Hervorragende Deckungskonzepte wie die der Maklergenossenschaft VEMA bieten weitere Zusatzleistungen wie eine Forderungsausfall-Deckung an. Die leistet immer dann, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, aber nicht dafür aufkommt.

Je nachdem, ob Sie Kinder haben und diese künftig bei Ihnen oder Ihrem Ex-Partner leben werden, können Sie zwischen Single- oder Familientarif wählen. Leben Sie wieder mit einem Partner zusammen, können Sie diesen beitragsfrei in den Familientarif aufnehmen. Es gibt mittlerweile auch schon Single-mit-Kind-Tarife für Alleinerziehende. Ob hier ein Beitragsvorteil gegenüber einem klassischen Familientarif besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

 

  1. Arbeitskraftabsicherung

Mit der Ehescheidung bekommt auch das Thema Arbeitskraftabsicherung eine neue Wertigkeit. Da Sie nun Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten müssen – sofern Ihre Kinder älter als drei Jahre sind, ist Ihre Arbeitskraft von nun an die Grundlage Ihrer finanziellen Existenz und der Ihrer Familie.

Leider ist eine Unfallversicherung, auch wenn Sie im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine preisgünstige Alternative darstellt, keine ausreichende Absicherung. Eine Unfallversicherung leistet nur eine Einmalzahlung je nach Invaliditätsgrad. Diese Leistung dient dazu, dass Sie Kosten bestreiten können, die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Das kann ein behindertengerechtes Auto oder der barrierefrei Umbau Ihrer Wohnung sein.

Eine Unfallversicherung ersetzt jedoch kein Einkommen, das Ihnen dauerhaft entgeht, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Im Krankheitsfall bietet sie bis auf die neuen Tarife mit Arbeitsunfähigkeitsklausel gar keinen Schutz. Doch gerade hier ist das Risiko einer dauerhaften Berufsunfähigkeit am größten.

Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Davon sind nur 11,5 % der Fälle unfallbedingt. Bei den übrigen 88,5 % sind Krankheiten die Ursache.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie für diese Risiken den bestmöglichen Schutz. Denn jetzt ist es wichtig, dass Ihr Leben krankheitsbedingt nicht in eine finanzielle Schieflage gerät. Vor allem dann, wenn Sie zukünftig alleine für Ihre Kinder sorgen müssen, ist es wichtig, Verantwortung für Ihre Familie zu übernehmen. Haben Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsabsicherung, fragen Sie nach, ob im Scheidungsfall eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung besteht. Dann können Sie die Versicherung auch bedarfsgerecht anpassen.

 

  1. Todesfallabsicherung

Vorsorge für den Fall des eigenen Todes ist immer dann wichtig, wenn Angehörige, vor allem Kinder, zu versorgen sind. Auch wenn noch Darlehensverpflichtungen bestehen, ist eine Todesfallabsicherung wichtig. Während der Ehe werden Risikolebensversicherungen in aller Regel auf Gegenseitigkeit gemeinsam abgeschlossen oder bei getrennten Versicherungen räumen sich Ehepaare gegenseitig das Bezugsrecht ein. Im Scheidungsfall ändert sich meistens ganz viel oder sogar alles. Meist wird entweder die gemeinsame Immobilie verkauft oder einer von beiden übernimmt sie und zahlt die andere Partei aus.

In solchen Fällen muss natürlich auch die Risikoabsicherung geprüft werden. Soll der Ex-Partner in Ihrem Todesfall noch begünstigt werden? Oder soll er, wenn die Kinder begünstigt sind, als Sorgerechtsberechtigter die Verfügungsgewalt über die finanzielle Absicherung der Kinder haben? Soll er erbberechtigt sein, falls den Kindern auch etwas passiert? Genau das sind wichtige Fragen, die ich im Scheidungsfall mit meinen Kundinnen diskutiere und gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen suche.

Eine Risikolebensversicherung mit 50.000 € Todesfallsumme gibt es schon für ungefähr 20 Euro im Monat, je nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Beruf.

 

  1. Krankenversicherung

Auch bei der Krankenversicherung ergeben sich im Scheidungsfall unter Umständen Änderungen. Das hängt ganz davon ab, ob Sie während der Ehe bereits berufstätig und selbst versichert waren. Oder ob Sie bei Ihrem Ehemann in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert oder sogar über diesen privat versichert waren.

Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt nun der Anspruch auf kostenlose Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Auch ein Beihilfeanspruch fällt dann weg. In einem solchen Fall müssen Sie sich künftig selbst krankenversichern.

Waren Sie bisher über die Familienversicherung versichert, können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Scheidung bei der Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft stellen. Waren Sie über die Beihilfe und eine ergänzende Private Krankenversicherung versichert, ist die Umstellung Ihres Krankenversicherungstarifs auf einen Vollschutz möglich. Waren Sie bisher bereits ausschließlich privat krankenversichert, können Sie sich aus dem Vertrag Ihres ehemaligen Ehepartners herauslösen lassen und damit einen eigenen Vertrag begründen.

Die Umstellung in den privaten Vollschutz ist allerdings in aller Regel teuer und belastet das Budget zukünftig erheblich. Ein zusätzliches Problem dabei: Der Wechsel aus der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse ist nur möglich, wenn Sie wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 55 Jahre oder älter sind, ist auch das nicht mehr möglich. Sie müssen dann sogar bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unabhängig von der Höhe Ihres Gehalts die Beiträge in die Private weiter zahlen.

Das wird spätestens im Ruhestand für viele Frauen zum Problem, denn trotz der bescheidenen Rentenhöhe muss dann ein viel zu hoher Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Inzwischen ist zwar ein Wechsel in den Basistarif möglich. Doch auch das ist nicht unproblematisch, denn dabei sinkt das Leistungsniveau drastisch.

 

  1. Pflegeergänzung

Im Zuge einer Scheidung sollte auch über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden. Dabei handelt es sich keinesfalls um ein reines „Alte-Leute-Problem“. Das Pflegefall-Risiko betrifft Menschen aller Altersgruppen. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht selten aus, um die Pflegekosten zu begleichen. Sie trägt bei stationärer Pflege meist nicht mal die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen hängen.

Besonders bitter: Bei kinderlosen Pflegebedürftigen springt das Sozialamt ein, wenn Pflegegeld und Rente nicht reichen. Bei allen anderen müssen die unterhaltspflichtigen Kinder aufkommen. Gerade für die Kinder der alleinerziehenden Eltern, in 96 % aller Fälle sind das die Mütter, ergibt sich daraus eine doppelte wenn nicht sogar dreifache Benachteiligung. Alleinerziehende Eltern bekommen weder Vorteile aus dem Ehegatten-Splitting, noch haben sie sonst Anspruch auf besondere finanzielle Entlastungen oder Unterstützungen. Viele Kinder von Alleinerziehenden in Deutschland wachsen deshalb bereits in Armut auf. Später müssen Sie dann die Renten der Kinderlosen finanzieren und die Pflegekosten der eigenen Eltern zusätzlich tragen. Sicherlich eine Regelung, die das Gerechtigkeitsempfinden vieler junger Menschen hart auf die Probe stellt.

Einzige Abhilfe bietet da eine zusätzliche private Absicherung für den Pflegefall. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Je eher Sie für einen solchen Schutz sorgen, desto niedriger fällt der Beitrag aus. Viele Versicherungen bieten auch bei der Pflegeabsicherung Nachversicherungsgarantien ohne spätere Gesundheitsprüfung an. So können Sie mit kleinem Beitrag einsteigen und später, wenn die Kinder größer sind und Sie wieder voll arbeiten können, den Versicherungsschutz angemessen nach oben anpassen. 

Lesen Sie im nächsten Teil der Kolumne dann, bei welchen Versicherungen sonst noch Handlungsbedarf bestehen könnte und wie Sie Ihre Vorsorge gut und günstig regeln können.

Herzlichst Ihre
Kornelia Rendigs


Kornelia Rendigs
ist Diplom-Ökonomin und arbeitet seit 23 Jahren als freie Anlageberaterin hauptsächlich – aber nicht ausschließlich – für und mit Frauen.

Seit Januar 2016 ist sie die erste zertifizierte FCM Finanz Coach®. Als Finanz Coach, Autorin und Bloggerin unterstützt sie Menschen bei allen finanziellen Fragen und Problemen und ist darauf spezialisiert, dysfunktionale Glaubenssätze und Projektionen zum Thema Geld aufzudecken und aufzulösen.

Seit 2017 ist Kornelia Rendigs zertifizierte Ruhestandsplanerin. Sie veranstaltet regelmäßig Workshops für Frauen zu den Themen Ruhestandsplanung, Vermögensaufbau und Finanzcoaching.

Weitere Informationen zu Kornelia Rendigs und Kontakt:

Tel. 0421-408 99 440
www.finanzcoaching-bremen.de
www.vermoegenundzukunft.de

Kolumnistin Kornelia Rendigs
Kolumnistin Kornelia Rendigs

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